Nichteinhaltung der Bedingungen und Auflagen
Gestaltungsplan für das Kiesabbaugebiet Aspli/Äbnet vom 16. September 2016 (Nr. 1320/16)
Die IG SKK stellt sich nicht grundsätzlich gegen die bereits beschlossene 5. Erweiterung des Kiesabbaus “Hof-Äbnetwald I”.
Jedoch besteht die IG SKK darauf, dass die Vorschriften aus dem kantonalen Gestaltungsplan Nr. 1320/16 des Kantons Zürich sowie die Auflagen der Abbaubewilligung vom 29. August 2019 des Kantons Zug von der Firma Risi AG eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang hat die IG SKK am 28. Februar 2025 die folgenden Anträge versandt:
- Baudirektion Kanton Zug: Vorsorglicher Antrag auf Verweigerung der Freigabe in den Gebieten «Hof-Äbnetwald 1»und «Oberwil-Hof-Boden II» auf die Grundstücke 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810 und 813, Äbnetwald, Gemeinde Cham
- Amt für Wald und Wild des Kantons Zug: Antrag auf Nichterteilung oder Sistierung der Rodungsbewilligung betreffend Grundstücke 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810 und 813, Äbnetwald, Gemeinde Cham
- Baudirektion Kanton Zürich: Antrag auf Sistierung der Erweiterung der Abbaubewilligung betreffend 5. Erweiterung der Kiesgrube «Aspli/Äbnet» sowie Ergänzung des Sichtschutzes für die Gebiete «Grund» und «Bergli» der Gemeinde Knonau
Die Anträge wurden den Gemeinden Knonau und Cham zur Kenntnis zugestellt und beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Punkte:
- Ungenügender Sicht-, Lärm- und Emissionsschutz
- Errichtung eines nicht genehmigten Erdwalls
- Nicht gepflanzte Hochstammanlage
- Fehlendes Teilstück des Sicht-, Lärm- und Emissionsschutzes
Details zu den beanstandeten Punkten:

Abb. 1:
Ausschnitt aus dem kantonalen Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Aspli/Äbnet (Nr. 1320/16) betreffend Lage und Ausgestaltung des Sichtschutzes.

Abb. 2:
Ausschnitte aus dem kantonalen Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Aspli/Äbnet (Nr. 1320/16) mit den Details zur Ausgestaltung des Sichtschutzes.


Abb. 3:
Google Earth.
Rot umrandet der nicht genehmigte und spärlich bewachsene Erdwall als «Sichtschutz» für die Erweiterung IV der Kiesgrube Hof-Äbnetwald I.
Gelb eingefärbt das Waldstück, welches bereits gerodet wurde. Im Hintergrund die grosse Kiesgrube der Firma Risi AG.

Abb. 4:
Aufnahmen des aktuellen Zustands der «Baumhecke» vor der Erweiterung IV der Kiesgrube Hof-Äbnetwald I Blick Richtung Knonau vom Lagepunkt A-A’.

Abb. 5:
Aufnahmen des aktuellen Zustands der «Baumhecke» vor der Erweiterung IV der Kiesgrube Hof-Äbnetwald I Blick Richtung Knonau zwischen den Lagepunkten C-C’ und
D-D’.

Abb. 6:
Aufnahmen des aktuellen Zustands der «Baumhecke» vor der Erweiterung IV der Kiesgrube Hof-Äbnetwald I Blick Richtung Knonau vom Scheitelpunkt zwischen Lagepunkten D-D’ und QP-1-QP-1’.

Abb. 7:
Aufnahmen des Erdwalls am Scheitelpunkt zwischen Lagepunkten D-D’ und QP-1-QP-1’ vor der Erweiterung IV der Kiesgrube Hof-Äbnetwald I.

Abb. 8:
Ausschnitt aus dem kantonalen Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Aspli/Äbnet (Nr. 1320/16). Rot umrandet die zu pflanzende Hochstammanlage / Obstkultur mit Streuobstwiese

Abb. 9:
Google Maps. Rot eingefärbt, die Fläche auf dem Grundstück mit der Katasternummer 190 der Gemeinde Knonau, die noch nicht mit einer Hochstammanlage / Obstkultur mit Streuobstwiese bepflanzt wurde.

Abb. 10:
Ausschnitt aus dem kantonalen Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Aspli/Äbnet (Nr. 1320/16) betreffend Lage und Ausgestaltung des Sichtschutzes.
Blau umrandet das fehlende Teilstück für den Sicht-, Lärm- und Staubschutz zugunsten der Gebiete «Grund» und «Bergli», Gemeinde Knonau auf der Kantonsgrenze ZH / ZG. Gelb umrandet der schmale Baumstreifen auf Grundstück 179, Gemeinde Knonau als Restsichtschutz

Abb. 11:
Ausschnitt aus dem GIS des Kanton Zürich
Blau eingefärbt ein Teil der 5. Erweiterung der Kiesgrube Aspli/Äbnet
Blau umrandet das fehlende Teilstück für den Sicht-, Lärm- und Staubschutz.
Gelb umrandet der schmale Baumstreifen auf Grundstück 179, Gemeinde Knonau als Restsichtschutz Rot eingefärbt die Wohngebiete, die vom fehlenden Sicht-, Lärm- und Staubschutz betroffen sind